Informationen
Honorar
Versicherte privater Krankenkassen
Die Kosten für Akupunktur und verwandte Methoden werden ganz oder teilweise von vielen privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Wenn Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten erstattet, rechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Falls Sie die Erstattungshöhe Ihrer Krankenkasse nicht kennen oder Klärungsbedarf besteht, unterstütze ich Sie gerne beim Gespräch mit Ihrer Kasse.
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten des Heilpraktikers nicht. Bei Versicherten gesetzlicher Krankenkassen sind die Behandlungskosten daher vom Patienten privat zu tragen. Wenn Sie meine Leistungen selbst bezahlen, rechne ich einen pauschalen Kostensatz je Behandlung ab.
Vor Behandlungsbeginn informiere ich Sie über meine Gebühren und lege mit Ihnen zusammen einen angemessenen Kostenrahmen fest. Fragen hierzu beantworte ich Ihnen gerne.